Hundeanmeldung
Das Halten von Hunden ist vom Hundehalter oder der Hundehalterin bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich zu melden.
Die Meldung hat zu enthalten:
- Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
- im Fall des Haltens von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde:
- für alle Hunde die allgemeinde Sachkunde gemäß § 4 Abs. 4 NÖ Hundehaltegesetz und
- zusätzlich für Hunde mit erhöhtem Gefährungspotential und auffällige Hunde die erweiterte Sachkunde gemäß § 4 Abs. 6 NÖ Hundehaltegesetz
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Hundeabmeldung
Hinsichtlich jedes Hundes, welcher abgegeben worden, abhanden gekommen oder verstorben ist, muss der Abgabenbehörde schriftlich eine Meldung erstattet werden.