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Die Kanaleinmündungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende Abgabe. Jedoch können durch Veränderungen Ergänzungsabgaben entstehen.
Dies dient nur zu Ihrer Information, es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.Nähere Informationen betreffend der genauen Berechnung erhalten Sie am Gemeindeamt Ravelsbach.